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Jurij Frenzel – ehemaliger Bürgermeister

 

 

Wie die neue Schule in Ralbitz entstand

Als in den 60-ziger Jahren im Kreis Kamenz das 9. und 10. Pflichtschuljahr eingeführt wurde, ergab sich damit  auch die Frage nach weiteren Klassenzimmern. Dies traf auch für Ralbitz zu. Also wurde in der alten Schule ein neues Klassenzimmer angebaut. Durch einen Beschluss des Kreistages wurde der weitere Ausbau des Schulnetzes gefördert und die Termine sowie die Standorte für den Neubau der Schulen wurden erstellt. 1969 wurde die erste neue Schule in Großnaundorf gebaut. Im Jahre 1971 erfolgte der Schulneubau in Elstra, gleichfalls im Jahre 1971 in Ralbitz und 1975 in Oßling. Der Bau der Schulen wurde durch den Baubetrieb Sebnitz ausgeführt. Der Kreisschulrat legte für den Bau der neuen Schule den Standort Ralbitz fest. Das gefiel einigen Schulfunktionären und auch einigen Bürgermeistern nicht und sie beantragten, dass die neue Schule in Rosenthal gebaut werden sollte. Eine Versammlung der Bürgermeister und Lehrer des Schulbezirks, die in Schmerlitz durchgeführt wurde, brachte auch kein besonderes Ergebnis, weil die Mehrheit der Teilnehmer für Ralbitz stimmte.Damit stand für den Rat der Gemeinde Ralbitz die Aufgabe, alle Vorbereitungen für den Bau der neuen Schule zu organisieren. Es ergaben sich dabei zum Beispiel folgende Fragen: wo baut man die neue Schule mit einer Turnhalle und einem Küchentrakt hin? Dazu mussste es zu einer Einigung mit der Genossenschaft wegen des Grundstücks und der Finanzierung kommen und das Grundstück für den Schulstandort musste in Gemeindeeigentum übergehen. Dies zu klären oblag dem Bürgermeister und musste zum festgelegten Termin schriftlich beim Rat des Kreises vorliegen. Mit dem Festlegen der Fläche gab es keine Probleme , der Verkauf wurde getätigt und die Fläche in Gemeindeeigentum übertragen. Nun aber ergaben sich Bedenken bei den Gegnern des Schulneubaus, dass die neue Schule durch den Geruch von der Schweinemastanlage belästigt werden würde. Ich musste also den Nachweis erbringen, dass dem nicht so ist. So legte ich einen Bescheid des Umweltamtes Dresden vor, in dem mir schriftlich bestätigt wurde , dass der Wind nur an elf Tagen  im Jahr von Osten weht. Damit war auch diese Hürde genommen.

In Vorbereitung auf den Schulneubau hatte ich weiterhin zu gewährleisten, dass sich die Einwohner der Gemeinde freiwillig mit unbezahlten Arbeitsstunden am Schulbau beteiligen würden. So stellte man mir schriftlich die Forderung, dass von der Gemeinde ein Beitrag in Höhe von 60 000 Mark an freiwilliger Arbeit zu leisten sei. Das unterschrieb ich auch. Als wir dann nach Beendigung des Schulneubaus abrechneten, konnten wir nachweisen, dass wir für 161 000 Mark freiwillige Arbeit geleistet hatten. Die Arbeiten wurden beim Anlegen der Betonstraße  und des Fußweges zur Schule, dem Erdaushub für den Rasen und das Anlegen des Rasens rings um die Schule erbracht. All diese Arbeiten wurden sonnabends oder unter der Woche nach Feierabend durchgeführt. Eine weitere Aufgabe, die Hilfe erforderte, war der Bau der Turnhalle und einer Küche mit Speisesaal. Ich bekam die Aufgabe, mich um das Hallendach zu kümmern, also fuhr ich nach Nebelschütz. Dort gab es ein Werk, wo man Holz für den Dachstuhl bekommen konnte. In Nebelschütz kaufte ich Holz und Balken für den Dachstuhl wie vorgeschrieben. Das Holz wurde für das vorliegende Projekt bearbeitet und nach einigen Wochen geliefert – Hebeschmaus konnte gefeiert werden. So haben wir diese Arbeit mit Hilfe von guten Beratern ordentlich gemeistert.

Beim Bau der Küche hatte ich folgendes Erlebnis: Für die Lieferung des Kühlschrankes hatte ich eine Absprache mit einer Firma aus Dresden getroffen, die auch schriftlich zugesagt hatte. Eines Tages bekam ich wegen dieser Absprache eine Vorladung auf das Gericht in Dresden. Etwas erschrocken, fuhr ich zur Verhandlung. Der Geschäftsführer hatte mir den Kühlschrank schriftlich zugesagt, obwohl dieser schon andersweitig verplant war, wo er letzlich auch ankam. Ich musste über den Ablauf der Vereinbarung aussagen, mir konnte kein Fehlverhalten nachgewiesen werden.